Urteil zu Erwachsenenhotels: Wellness-Hotel darf Kinder ablehnen
Urteil des Bundesgerichtshofs: Wellnesshotel durfte Aufenthalt einer Familie mit jungen Kindern ablehnen
Ein Erwachsenenhotel in Brandenburg lehnt eine Familie mit fünf jungen Kindern ab, die Mutter klagt daraufhin auf Entschädigung. Jetzt hat der BGH entschieden, dass die Entscheidung des Hotelbetreibers rechtmäßig war.
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Familie klagt gegen Erwachsenenhotel

Ein Wellness- und Tagungshotel im brandenburgischen Kurort Bad Saarow behält sich vor, Gäste unter 16 Jahren abzulehnen. Das Geschäftskonzept konzentriere sich auf Erwachsene als Zielgruppe, heißt es aus der Geschäftsleitung. Eine Familie mit fünf Kindern hatte eine Klage gegen das Hotel Esplanade Resort & Spa angestrengt, da ihnen im Jahr 2016 die Übernachtung verwehrt wurde. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil in dem Fall gesprochen: die Ablehnung des Hotels sei rechtens, heißt es in der Entscheidung vom 27. Mai 2020 (Az. VIII ZR 401/18). Es entstehe zwar eine Benachteiligung für die Betroffenen, so die Richter, dafür gebe es aber einen sachlichen Grund, der die Begründung rechtfertige.
Unternehmerische Freiheit des Hotelbetreibers
Die fünffache Mutter hatte sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen und wollte eine Entschädigung. Die Zivilrichter wiederum begründeten, bei der Auslegung des Antidiskriminierungsgesetzes müsse auch die im Grundgesetz geschützte unternehmerische Freiheit des Hotelbetreibers berücksichtigt werden. Das Hotel sei „gerade auf solche Leistungen ausgerichtet, bei denen Ruhe und Entspannung nicht lediglich eine untergeordnete Rolle spielen”. Der Hotelbetreiber vertrat die Meinung, das Verhalten von Kindern orientiere sich an anderen Bedürfnissen und ließe sich nicht uneingeschränkt in Einklang bringen mit den Punkten Ruhe und Entspannung. Das Gericht billigte ihm dies als unternehmerischen Handlungsspielraum zu. Die Familie habe in der Region auch andere Möglichkeiten für die Freizeitgestaltung und sei nicht ausschließlich auf dieses Hotel angewiesen, heißt es in dem Urteil weiter. Die Klage war bereits in der Vorinstanz gescheitert, eine Revision des Urteils wies der BGH ebenfalls zurück.
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